Übertritt zum Schuljahr 2024/2025

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Wichtige Termine

  • Die Informationen für den Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe erhalten Sie im Rahmen des Informationsabends am 27.02.2024 um 19:00 Uhr in der Aula.
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  • Die Vorstellung der Schule findet im Rahmen des Tags der offenen Tür am 17.04.2024 von 16:00 bis 19:00 Uhr statt.
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  • An- und Voranmeldung: 06. bis 08.05.24 (Mo bis Mi) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; 10.05.24 (Fr) von 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr
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  • Probeunterricht:  14., 15. und 16.05.2024

Wichtige Dokumente

Zur Anmeldung der Grundschüler werden benötigt:

  • Übertrittszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • ggf. Bestätigung über Lese-Rechtschreib-Störung

Zur Voranmeldung von Mittelschülern und Gymnasiasten wird benötigt:

  • das Zwischenzeugnis der Mittelschule bzw. des Gymnasiums

Aufnahmevoraussetzungen

Für Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, muss ein Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Vom Ergebnis des Probeunterrichts hängt es ab, ob ein Übertritt möglich ist.

  • Bestehen des Probeunterrichts bei mindestens D3, M4 oder D4, M3 oder Elternwille bei D4, M4

Für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt ebenfalls uneingeschränkt möglich.
Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule ist nicht mehr möglich.
Ausnahme: z. B. Schüler einer Montessori-Schule

zum Aufnahme-Check (Übertrittsvoraussetzungen)

Übertritt vom Gymnasium zur Realschule

Die Aufnahme in eine Realschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres, sonst nur aus wichtigem Grund. Über das Vorliegen wichtiger Gründe entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin der Realschule.

Wird ein Übertritt während es Schuljahres vom Gymnasium an die Realschule angestrebt, ist ein Gutachten des Gymnasiums erforderlich. Für den Übertritt darf nicht allein eine vorübergehende Leistungsschwäche maßgebend sein. Der Übertritt setzt vielmehr eine sorgfältige Beobachtung der Entwicklung des Schülers/der Schülerin voraus.

Außerdem sind Beratungsgespräche am Gymnasium mit den Fachlehrkräften, der Klassenleitung, der Beratungslehrkraft und den Eltern nötig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für manche Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium Schwierigkeiten haben, nicht unbedingt die Realschule allein die geeignete Schulart darstellt.

Weitere Informationen

Die Realschule in Bayern

Die Realschule – eine gute Wahl für die Zukunft

Übertritt an die Realschule

Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter

Mein Bildungsweg

Jeder Abschluss mit Anschluss
Hier können Sie die zahlreichen Wege und Möglichkeiten in Bayerns Schulen interaktiv abfragen.

Übertritt und Aufnahme

Informationen aus dem  Bayerischen Realschulnetz zu Übertritt und Aufnahme.

Stimmen zum Übertritt (Bayerischer Realschullehrerverband)

Probeunterricht

Detaillierte Informationen können Sie im Bayerischen Realschulnetz im Bereich “Eltern – Prüfungen” nachlesen.

Prüfungsaufgaben des Probeunterrichts

Auf den Seiten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) sind die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre für die Fächer Mathematik und Deutsch zusammengestellt.

Für ganzheitliche Bildung