Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Wichtige Termine
- Die Informationen für den Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe erhalten Sie im Rahmen des Informationsabends am 20.03.2025 um 19:00 Uhr in der Aula.
. - Die Vorstellung der Schule findet im Rahmen des Tags der offenen Tür am 02.04.2025 von 16:00 bis 19:00 Uhr statt.
. - Die An- und Voranmeldung zur Aufnahme in die Realschule findet vom 05.05.2025 bis 09.05.2025 statt. Zu folgenden Zeit können Sie Ihr Kind in diesem Zeitraum anmelden:
- Montag – Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 16:00 Uhr
- Freitag 8:30 – 10:00 Uhr
- Der Probeunterricht findet vom 13.05.2025 bis 15.05.2025 statt.
Wichtige Dokumente
Zur Anmeldung der Grundschüler werden benötigt:
- Übertrittszeugnis
- Geburtsurkunde
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- ggf. Bestätigung über Lese-Rechtschreib-Störung
Zur Voranmeldung von Mittelschülern und Gymnasiasten wird benötigt:
- das Zwischenzeugnis der Mittelschule bzw. des Gymnasiums
Aufnahmevoraussetzungen
Für Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, muss ein Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Vom Ergebnis des Probeunterrichts hängt es ab, ob ein Übertritt möglich ist.
- Bestehen des Probeunterrichts bei mindestens D3, M4 oder D4, M3 oder Elternwille bei D4, M4
Für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt ebenfalls uneingeschränkt möglich.
Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule ist nicht mehr möglich.
Ausnahme: z. B. Schüler einer Montessori-Schule
zum Aufnahme-Check (Übertrittsvoraussetzungen)
Übertritt vom Gymnasium zur Realschule
Die Aufnahme in eine Realschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres, sonst nur aus wichtigem Grund. Über das Vorliegen wichtiger Gründe entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin der Realschule.
Wird ein Übertritt während es Schuljahres vom Gymnasium an die Realschule angestrebt, ist ein Gutachten des Gymnasiums erforderlich. Für den Übertritt darf nicht allein eine vorübergehende Leistungsschwäche maßgebend sein. Der Übertritt setzt vielmehr eine sorgfältige Beobachtung der Entwicklung des Schülers/der Schülerin voraus.
Außerdem sind Beratungsgespräche am Gymnasium mit den Fachlehrkräften, der Klassenleitung, der Beratungslehrkraft und den Eltern nötig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für manche Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium Schwierigkeiten haben, nicht unbedingt die Realschule allein die geeignete Schulart darstellt.
Weitere Informationen
Die Realschule in Bayern
Die Realschule – eine gute Wahl für die Zukunft
Übertritt an die Realschule
Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter
Mein Bildungsweg
Jeder Abschluss mit Anschluss
Hier können Sie die zahlreichen Wege und Möglichkeiten in Bayerns Schulen interaktiv abfragen.
Übertritt und Aufnahme
Informationen aus dem Bayerischen Realschulnetz zu Übertritt und Aufnahme.
Stimmen zum Übertritt (Bayerischer Realschullehrerverband)
Probeunterricht
Detaillierte Informationen können Sie im Bayerischen Realschulnetz im Bereich “Eltern – Prüfungen” nachlesen.
Prüfungsaufgaben des Probeunterrichts
Auf den Seiten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) sind die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre für die Fächer Mathematik und Deutsch zusammengestellt.