Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Staatlichen Realschule
Landshut.
Corona bedingt konnte dieses Jahr der Informationsabend zum Übertritt auf unsere Realschule ausschließlich online stattfinden.
Die Informationen aus dem Informationsabend können Sie sich durch einen Klick auf die Bilder nochmal ansehen.
Wichtige Termine
- Die Informationen für den Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe erhalten Sie am Dienstag, 23. März 2021 um 19 Uhr. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation findet die Veranstaltung online statt.
. - Die Vorstellung der Schule findet am Mittwoch, 28. April 2021 von 17 bis 19 Uhr statt. Sollte aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Präsenzvorstellung nicht möglich sein, findet die Vorstellung online statt.
. - Anmeldungen/Aufnahme (nur 4. Jahrgangsstufe) von Montag, 10. Mai 2021 bis Mittwoch, 12. Mai 2021 und Freitag 14. Mai 2021.
. - Voranmeldung für Schüler, die von der 5. Klasse Mittelschule und Schüler vom Gymnasium kommend von Montag, 10. Mai 2021 bis Mittwoch, 12. Mai 2021 und Freitag 14. Mai 2021.
. - Probeunterricht: Dienstag, 18. Mai bis Donnerstag, 20. Mai 2021.
Voranmeldung zum Übertritt ist ab sofort möglich
Aufnahmevoraussetzungen
Für Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, muss ein Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Vom Ergebnis des Probeunterrichts hängt es ab, ob ein Übertritt möglich ist.
Für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt ebenfalls uneingeschränkt möglich.
Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule ist nicht mehr möglich.
Ausnahme: z. B. Schüler einer Montessori-Schule
zum Aufnahme-Check (Übertrittsvoraussetzungen)
Übertritt vom Gymnasium zur Realschule
Die Aufnahme in eine Realschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres, sonst nur aus wichtigem Grund. Über das Vorliegen wichtiger Gründe entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin der Realschule.
Wird ein Übertritt während es Schuljahres vom Gymnasium an die Realschule angestrebt, ist ein Gutachten des Gymnasiums erforderlich. Für den Übertritt darf nicht allein eine vorübergehende Leistungsschwäche maßgebend sein. Der Übertritt setzt vielmehr eine sorgfältige Beobachtung der Entwicklung des Schülers/der Schülerin voraus.
Außerdem sind Beratungsgespräche am Gymnasium mit den Fachlehrkräften, der Klassenleitung, der Beratungslehrkraft und den Eltern nötig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für manche Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium Schwierigkeiten haben, nicht unbedingt die Realschule allein die geeignete Schulart darstellt.
Weitere Informationen
Die Realschule in Bayern
Die Realschule – eine gute Wahl für die Zukunft
Übertritt an die Realschule
Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter
Mein Bildungsweg
Jeder Abschluss mit Anschluss
Hier können Sie die zahlreichen Wege und Möglichkeiten in Bayerns Schulen interaktiv abfragen.
Übertritt und Aufnahme
Informationen aus dem Bayerischen Realschulnetz zu Übertritt und Aufnahme.
Stimmen zum Übertritt (Bayerischer Realschullehrerverband)
Probeunterricht
Detaillierte Informationen können Sie im Bayerischen Realschulnetz im Bereich „Eltern – Prüfungen“ nachlesen.
Prüfungsaufgaben des Probeunterrichts
Auf den Seiten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) sind die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre für die Fächer Mathematik und Deutsch zusammengestellt.