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1. Schultag

8. September 2020

  1. Schultag im Schuljahr 2020/2021

Wie wird auf Änderungen des Infektionsgeschehens reagiert?
(akt. 01.09.2020, 13:00 Uhr)

Wir wollen im Schuljahr 2020/2021 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchführen. Dies bedeutet auch, dass der Schulbetrieb u. U. auch kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens reagieren muss.

Das Kultusministerium hat daher in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einen Drei-Stufen-Plan entwickelt. Dieser Stufenplan orientiert sich am Infektionsgeschehen im jeweiligen Kreis (Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) und unterscheidet folgende Szenarien:

Stufe 1:
Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
In Stufe 1 findet ein Regelbetrieb unter Beachtung besonderer Hygieneauflagen statt.

Stufe 2:
Sieben-Tage-Inzidenz 35 – < 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
Ab Stufe 2 sind alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 auch am Sitzplatz im Klassenzimmer zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4.

Stufe 3:
Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
Ab Stufe 3 wird der Mindestabstands von 1,5 Metern im Klassenzimmer wieder eingeführt. Dies bedeutet, dass die Klassen in aller Regel geteilt und die beiden Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht unterrichtet werden – es sei denn, die baulichen Gegebenheiten vor Ort lassen die Einhaltung des Mindestabstands auch bei voller Klassenstärke zu. Darüber hinaus ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen verpflichtend.

Details

Datum:
8. September 2020

Für ganzheitliche Bildung