Beratung allgemein

Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt die pädagogische, organisatorische und rechtliche Gesamtverantwortung für die ganze Schule.“ (BaySchO § 2)

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für einen geordneten Schulbetrieb und Unterricht sowie gemeinsam mit den Lehrkräften für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler sowie die Überwachung der Schulpflicht verantwortlich. Er/sie ist gegenüber allen Mitarbeitern in der Schule weisungsberechtigt.“ ( BayEUG Art. 57)

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

Sabine Welzenbach

aufgrund der rechtlichen Vorgaben dürfen Sie mich als Ansprechpartnerin in allen Ihren Fragen sehen – egal ob es um die Aufnahme von Schülern, um Fragen der Notengebung, um schulorganisatorische Fragen oder um Konfliktfälle geht.

Ich versuche gerne Ihre Fragen zu beantworten, oder eine bessere Ansprechpartnerin/einen besseren Ansprechpartner zu vermitteln. Gemeinsam sollte es uns gelingen, Probleme in den Griff zu bekommen.

Unser Ziel sollte es stets sein, gemeinsam ein Schulklima zu gestalten, in dem Schüler, Lehrer und Eltern gerne und erfolgreich zusammen arbeiten und leben können.

In diesem Sinne freue ich mich auf gemeinsame Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Welzenbach, RSDin

Für ganzheitliche Bildung